Streitig ist die Höhe des verbleibenden Verlustabzugs bei der Einkommensteuer zum 31.12.1999.
Der Kläger (Kl.) ist Rechtsanwalt. Er erwarb im November 1996 im Rahmen des ersten Börsengangs 160 Aktien der W AG zu einem Kaufpreis einschließlich Nebenkosten in Höhe von 4.524,80 DM. Für die Aktien war ihm bei der Ausgabe der Erhalt von Treuaktien im Verhältnis 10: 1 zugesagt worden, soweit er die Aktien bis zum 30.09.1999 in seinem Besitz behielt. In 1998 verkaufte der Kl. 60 Aktien. Die übrigen Aktien einschließlich der zum 30.09.1999 erhaltenen Treueaktien veräußerte er am 22.10.1999 zu einem Gesamtkaufpreis von 9.146,86 DM.
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