Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um eine Rückforderung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Zusammenhang mit einer endgültigen Festsetzung der bewilligten Leistungen. Dabei steht insbesondere die Frage der Einkommensanrechnung von Privatentnahmen aus einem von der Klägerin betriebenen Kleinunternehmen ("Eis- und Caféhaus") in Streit.
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