I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten; sie werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt aus einem Betrieb gewerbliche Einkünfte; der Gewinn des Unternehmens wird durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Die Klägerin ist im Unternehmen des Klägers als Angestellte in geringem Umfang nichtselbständig tätig. Das Wohnhaus der Kläger befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Betrieb. Im Kalenderjahr 1996 (Streitjahr) gehörten zum Betriebsvermögen des Unternehmens des Klägers u.a. folgende Kfz:
amtliches Bruttolistenpreis Zeitraum der Zugehörigkeit
Kennzeichen in DM zum Betriebsvermögen:
A-XY 24 54 948 01. Januar bis 18. Mai = 4,5 Monate
A-XY 96 69 124 19. Mai bis 31. Dezember = 7,5 Monate
A-XY 88 38 000 01. Januar bis 31. Dezember = 12 Monate
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