FG Köln - Urteil vom 26.10.2005
7 K 3331/02
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 § 22 § 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 499

Privates Veräußerungsgeschäft bei Vorvertrag

FG Köln, Urteil vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 7 K 3331/02

DRsp Nr. 2006/2287

Privates Veräußerungsgeschäft bei Vorvertrag

Mit Anschaffung und Veräußerung i.S.v. § 23 Abs. 1 EStG sind die schuldrechtlichen Verträge über den entgeltlichen Erwerb und über die entgeltliche Übertragung des betreffenden Wirtschaftsgutes zu verstehen. Der Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge ist für die Berechnung der in § 23 geregelten Fristen maßgebend.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 § 22 § 23 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Veräußerung von GmbH-Anteilen durch den Kläger im Streitjahr noch innerhalb der sog. Spekulationsfrist erfolgt ist.