FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2001 - Aktenzeichen 5 K 232/00
DRsp Nr. 2001/10670
Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
1. Unter die Entnahmeregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4EStG fallen alle Kraftfahrzeuge, die nach allgemeinen Erfahrungssätzen einer nicht nur gelegentlichen privaten Mitbenutzung zugänglich sind. Es ist nicht entscheidend, ob das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerrechtlich als "Pkw" oder anderes Fahrzeug besteuert wird (entgegen BMF-Schreiben vom 12.5.1997 IV B 2 - S 2177 - 29/97, BStBl I 1997, 562). Ausgenommen sind nur solche Kraftfahrzeuge, bei denen aufgrund ihrer Beschaffenheit allenfalls eine gelegentliche private Einzelnutzung denkbar ist.2. Das Vorhandensein eines Zweitwagens rechtfertigt keine Abweichung vom allgemeinen Erfahrungssatz, dass das einzige betriebliche Kraftfahrzeug regelmäßig nicht ausschließlich betrieblich genutzt wird.