BFH, Urteil vom 18.08.1999 - Aktenzeichen I R 10/99
DRsp Nr. 2000/652
Probezeit bei Pensionszusagen
Die Erteilung einer Pensionszusage bedarf keiner (erneuten) Probezeit, wenn ein Unternehmen in zwei Schwestergesellschaften als Besitz- und Betriebsunternehmen aufgeteilt wird und die bisherigen, bereits erprobten Geschäftsführer als Geschäftsführer der Schwestergesellschaften das Unternehmen fortführen.