1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob § 32b EStG wegen Verstoßes gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Streitfall nicht zur Anwendung kommen darf.
Die Klägerin zu 1) ist wird vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für die Streitjahre 1999 bis 2002 mit ihrem verstorbenen Ehemann zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt. Die Kläger zu 2) bis 4) sind Erben des Verstorbenen.
Der Verstorbene erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Unternehmensberater/Management-Trainer. Diese Tätigkeit übte er sowohl im Inland als auch im Ausland (österreich) aus.
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