FG Niedersachsen - Urteil vom 18.04.2001
13 K 15/96
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2001, 1146

Projektmanager; Beratender Betriebswirt; Freiberufliche Tätigkeit; Katalogberuf - Projektmanager kein Katalogberuf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2001 - Aktenzeichen 13 K 15/96

DRsp Nr. 2001/10743

Projektmanager; Beratender Betriebswirt; Freiberufliche Tätigkeit; Katalogberuf - Projektmanager kein Katalogberuf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

1. Voraussetzung für die Anerkennung als beratender Betriebswirt ist der Nachweis der hierfür erforderlichen Ausbildung und der Nachweis einer dem Berufsbild entsprechenden Tätigkeit. 2. Ein sog. "Projektmanager" ist i.d.R. weder ein beratender Betriebswirt noch ein "ähnlicher Beruf" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, weil er überwiegend unternehmerische Entscheidungen umsetzt und nicht überwiegend beratend tätig wird.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Tätigkeit des Klägers als Projektmanager im Jahr 1992 als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit anzusehen ist.