I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beantragt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein von ihm durchzuführendes Beschwerdeverfahren. Seine Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss vom 19. März 2007, durch den das Finanzgericht (FG) seinen Antrag abgelehnt hat, das Protokoll über den vor dem FG durchgeführten Erörterungstermin vom 4. Juli 2002, in dem neben dem Antragsteller dessen damaliger rechtskundiger Prozessvertreter anwesend war, zu berichtigen.
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