I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger schloss 1994 mit einer Lebensversicherungs-AG (AG), die sich wie der Arbeitgeber der Klägerin im Finanzverbund der X-Versicherungen befindet, eine Kapitallebensversicherung ab. Den Versicherungsvertrag hatte die Klägerin angebahnt, indem sie von der AG ein Antragsformular auf Abschluss eines Versicherungsvertrags anforderte, das der Kläger unterschrieb. Entsprechend dem sog. Mitarbeiterhandbuch des Gesamtvorstands der X-Versicherungen zahlte die AG der Klägerin über ihren Arbeitgeber nach Erhalt des Einlösungsbetrags seitens des Klägers eine Provision für diese Vermittlung in Höhe von 4 230 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|