FG München vom 22.04.1997
16 K 3232/90

Provisionen für überhöhte Wareneingangsrechnungen

FG München, vom 22.04.1997 - Aktenzeichen 16 K 3232/90

DRsp Nr. 2001/3009

Provisionen für überhöhte Wareneingangsrechnungen

Provisionszahlungen können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige die Provisionen einem Dritten für das Erstellen überhöhter Wareneingangsrechnungen zum Zweck der Gewinnabschöpfung gezahlt hat.

Gründe

und Tatbestand:

I. Gründe:

1. Bezugnahme

Auf die im folgenden Urteil angeführten Dokumente, Belege und sonstigen Unterlagen - insbesondere Steuerfahndungs(Steufa)-, Betriebsprüfungs(Bp)-Berichte und die gutachterlichen Stellungnahmen des gerichtlichen Buchsachverständigen Oberamtsrat ... wird gemäß § 105 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) verwiesen.

2. Klagebefugnis