Der im Jahre 1935 geborene Kläger erzielte in den Jahren 1990 bis 2000 Einkünfte als selbständiger Betriebsberater und Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Betriebsberater betrugen:
1991
1.715 DM
1992
- 21.430 DM
1993
- 17.945 DM
1994
- 18.344 DM
1995
- 18.667 DM
1996
35.168 DM
1997
73.214 DM
1998
82.635 DM
1999
99.400 DM
2000
20.719 DM.
Vom 23.11.1994 bis zum 22.01.1996 befand sich der Kläger in der Behandlung eines Zahnarztes, der umfangreiche Eingriffe vornahm.
In der Folgezeit klagte der Kläger über Ohrenschmerzen, Schlafstörungen, Schmerzen im Mund-, Hals-, Rachen-, Ohren-, Kiefer- und Zahnbereich, über einen Tinitus, Schwindelerscheinungen, Konzentrationsschwäche und vorzeitige Ermüdbarkeit. Vom 18.12.1996 bis 02.04.1997 war er arbeitsunfähig krank.
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