FG Berlin vom 15.01.2001
9 K 9469/00
Fundstellen:
EFG 2001, 500

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

FG Berlin, vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 9 K 9469/00

DRsp Nr. 2001/8873

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für einen Vaterschaftsprozess können zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein.

Für die Praxis: