Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Klägerin als Rentnerin sonstige Einkünfte.
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