FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 20.02.2003
11 K 52/99
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 990

Prozesskosten aus der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine zu vermietende Eigentumswohnung; Einkommensteuer 1997

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 11 K 52/99

DRsp Nr. 2003/8209

Prozesskosten aus der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine zu vermietende Eigentumswohnung; Einkommensteuer 1997

Aufwendungen (Prozesskosten), die aus der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine zu Vermietungszwecken erworbene Eigentumswohnung resultieren, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen (Prozesskosten), die aus der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine - zu Vermietungszwecken erworbene - Eigentumswohnung resultieren, als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Die Kläger erwarben im Jahre 1995 eine Zweizimmerwohnung in ... vor deren Fertigstellung. Nach Fertigstellung der Wohnung stellte sich heraus, dass die Wohnung nicht eine Zweizimmer-, sondern eine Einzimmerwohnung war und dass neben weiteren Mängeln ein Fenster fehlte. Im November 1995 gelang es ihnen, die Wohnung zu vermieten, der Mieter zog indessen bereits nach einem Monat wieder aus. Die Kläger gaben daraufhin die Absicht auf, die Wohnung weiter zu vermieten, da sie nicht vermietbar erschien.