Prozesskostenhilfe bei Klage gegen Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung
FG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2005 - Aktenzeichen V 63/05
DRsp Nr. 2005/12147
Prozesskostenhilfe bei Klage gegen Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung
1. Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegen Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung ist mit erfolgter Einleitung eines Überdenkensverfahrens gemäß § 29 DVStB gegeben.2. Die PKH-Ratenzahlung ist auf den fälligen Gerichtskostenvorschuss zu beschränken.