Die 1993 geborene Tochter des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) lebte vom Februar 1996 bis November 1996 in dessen Haushalt. Der Antragsteller bezog für sie seit März 1996 Kindergeld. Am 1. Dezember 1996 entzog ihm seine geschiedene Ehefrau (Kindesmutter) die Tochter. Sie hält sich seitdem mit dem Kind verborgen. Die Familienkasse hat die Kindergeldfestsetzung gegenüber der Kindesmutter aufgehoben. Das Amtsgericht hat dem Antragsteller das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen und angeordnet, daß die Kindesmutter das Kind an den Antragsteller herauszugeben hat. Gegen die Kindesmutter ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger eingeleitet worden.
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