BFH - Beschluß vom 23.08.2000
I S 7/99
Normen:
FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 115 Abs. 2, § 117 Abs. 2 ;

Prozesskostenhilfe: Einsatz vorhandenen Vermögens - Miteigentum an einem unbebauten Grundstück

BFH, Beschluß vom 23.08.2000 - Aktenzeichen I S 7/99

DRsp Nr. 2000/10118

Prozesskostenhilfe: Einsatz vorhandenen Vermögens - Miteigentum an einem unbebauten Grundstück

Ohne gegenteiligen Sachvortrag erscheint es zumutbar, wenn ein Steuerpflichtiger sein vorhandenes Vermögen (hier: Miteigentum an einem unbebauten Grundstück, dessen Wert 15.000 DM beträgt) zur Prozessführung einsetzt.

Normenkette:

FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 115 Abs. 2, § 117 Abs. 2 ;

Gründe:

I.