Prozesskostenhilfe: Einsatz vorhandenen Vermögens - Miteigentum an einem unbebauten Grundstück
BFH, Beschluß vom 23.08.2000 - Aktenzeichen I S 7/99
DRsp Nr. 2000/10118
Prozesskostenhilfe: Einsatz vorhandenen Vermögens - Miteigentum an einem unbebauten Grundstück
Ohne gegenteiligen Sachvortrag erscheint es zumutbar, wenn ein Steuerpflichtiger sein vorhandenes Vermögen (hier: Miteigentum an einem unbebauten Grundstück, dessen Wert 15.000 DM beträgt) zur Prozessführung einsetzt.