I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Antrages auf Gewährung von Kindergeld vom 8. Dezember 2005.
Die Antragstellerin ist b-. ische Staatsangehörige. Sie ist Mutter dreier Kinder (B. *x. April 1998, E. *x. April 2000, F. *x. September 2005). Die Antragstellerin besitzt seit dem 20. Oktober 2005 eine bis zum 19. Oktober 2006 befristete Aufenthaltserlaubnis gem. §
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