Der Prozessvergleich vom 4. Juli 2018 wurde durch den Kläger am 7. August 2018 und durch den Beklagten am 8. August 2018 angenommen, ebenso wie der Vergleich im Verfahren 8 A 15.40012.
Der Vergleich ist damit rechtswirksam geworden.
II.Der Streitwert wird auf 60.000 Euro festgesetzt.
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