BFH - Beschluß vom 22.09.2000
XI B 126/98
Normen:
FGO § 155 ; ZPO § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 324

Prozeßvollmacht

BFH, Beschluß vom 22.09.2000 - Aktenzeichen XI B 126/98

DRsp Nr. 2000/10338

Prozeßvollmacht

Auch wenn diese sachlich den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens mit umfasst, genügt es nicht, dass ein Kl. zu einem anderen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht eingereicht hat. Die zu dem anderen Verfahren eingereichte Vollmacht hat sich lediglich bei dem Gericht befunden, ist aber damit nicht zu den Gerichtsakten abgegeben worden.

Normenkette:

FGO § 155 ; ZPO § 80 Abs. 1 ;

Gründe: