I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden für die Streitjahre 1991 bis 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Juni 1991 erwarben sie zusammen mit ihrer Tochter und deren Ehemann ein Haus, das 1936 errichtet worden, vor dem Erwerb 25 Jahre unbewohnt gewesen und deshalb nach dem Vortrag der Kläger in einem schlechten baulichen Zustand war. Ihr Miteigentumsanteil betrug je 1/8, der ihrer Tochter und ihres Ehemanns je 3/8.
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