I. Der Ablehnungsbescheid vom 12.01.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.05.2011 wird aufgehoben und Prozesszinsen gem. § 236 Abs. 1 Abgabenordnung werden wie folgt festgesetzt:
Investitionszulage 1993 auf 6.205,00 EUR,
Investitionszulage 1996 auf 4.284,00 EUR,
Investitionszulage 1997 auf 26.639,00 EUR,
Investitionszulage 1999 auf 3.995,00 EUR,
Investitionszulage 2000 auf 4.335,00 EUR und
Investitionszulage 2001 auf 41.123,00 EUR.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|