1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers für eine doppelte Haushaltsführung im Streitjahr 2003 im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der Kläger ist (seit 1997) verheiratet und unterhielt seinen Familienwohnsitz bis zum Jahr 2002 in einer Mietwohnung in H (Wohnung H), wo er bei der ... KG (KG) nichtselbstständig beschäftigt war.
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