FG München - Urteil vom 22.10.2008
1 K 4247/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 240

Prüfung der beruflichen Veranlassung der Begründung einer doppelten Haushaltsführung; Private Veranlassung der Begründung des zweiten Haushalts am neuen Arbeitsort bei zeitlich unmittelbar zuvor erfolgter Wegverlegung des Familienwohnsitzes

FG München, Urteil vom 22.10.2008 - Aktenzeichen 1 K 4247/06

DRsp Nr. 2009/1516

Prüfung der beruflichen Veranlassung der Begründung einer doppelten Haushaltsführung; Private Veranlassung der Begründung des zweiten Haushalts am neuen Arbeitsort bei zeitlich unmittelbar zuvor erfolgter Wegverlegung des Familienwohnsitzes

Jede Begründung einer doppelten Haushaltsführung ist nach einer Gesamtschau auf ihre berufliche oder private Veranlassung hin zu überprüfen. Jedenfalls in Fällen des engen zeitlichen Zusammenhanges ist deshalb auch zu berücksichtigen, dass sich der Steuerpflichtige zeitlich vorgehend aus privaten Gründen dazu entschlossen hat, die üblicherweise einheitliche Haushaltsführung auf zwei Haushalte aufzuspalten (hier: Vergleichbarkeit der Sachverhaltssituation mit einer Wegverlegung der Wohnung vom Arbeitsort).

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob Aufwendungen des Klägers für eine doppelte Haushaltsführung im Streitjahr 2003 im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich zu berücksichtigen sind.

Der Kläger ist (seit 1997) verheiratet und unterhielt seinen Familienwohnsitz bis zum Jahr 2002 in einer Mietwohnung in H (Wohnung H), wo er bei der ... KG (KG) nichtselbstständig beschäftigt war.