FG Münster, vom 11.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 V 1478/21
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im AdV-VerfahrenVersagung der AdV trotz verfassungs- und unionsrechtlichen Zweifeln an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG
BFH, Beschluss vom 13.09.2023 - Aktenzeichen I B 11/22 (AdV)
DRsp Nr. 2023/13193
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im AdV-VerfahrenVersagung der AdV trotz verfassungs- und unionsrechtlichen Zweifeln an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG
Auch wenn nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit bestehen, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3KStG (22,825 % unter Einbeziehung der Gewerbesteuer), bleibt eine Beschwerde im AdV-Verfahren ohne Erfolg, wenn es ausgeschlossen erscheint, dass die Antragsteller angesichts einer "Nullbesteuerung" der streitigen Einkünfte im Ausland von einer einen Verfassungs- beziehungsweise Unionsrechtsverstoß beseitigenden begünstigenden Rechtslage profitieren könnten.
Tenor
Die Beschwerde ist unbegründet.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.