Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.08.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Aufnahme der Klägerin in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zum 01.08.2017.
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