Die Revision des Revisionsklägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.09.2017 - 13 K 3144/15 wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig ist.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Revisionskläger zu tragen.
A.
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