Der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 30. Mai 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer von 17.689,68 € um 1.494,96 € verringert und damit auf 16.194,72 € festgesetzt wird.
Der Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 30. Mai 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Februar 2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer von 17.371,36 € um 322,49 € verringert und damit auf 17.048,87 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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