Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 1. März 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Im Handelsregister ist seit dem 13. Januar 2015 das Unternehmen des im Laufe des Verfahrens verstorbenen Beteiligten zu 1, eines einzelkaufmännisch tätigen Apothekers, mit der Firma "C. -Apotheke Inh. W. R. e.K." und einer Einzelprokura für den Beteiligten zu 2 eingetragen, der kein approbierter Apotheker ist.
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