Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung.
Die Klägerin ist eine GmbH, die 1979 durch den Schriftsetzermeister R I... und den Schriftsetzer R.D...I...gegründet wurde; beide Herren wurden zu Geschäftsführern der Klägerin bestellt. Ende 1991 schied Herr R... I als Geschäftsführer aus, an seiner Stelle wurde H....I zum Geschäftsführer bestellt, der zugleich als weiterer Gesellschafter in die Klägerin eintrat. Die Firma der Klägerin lautete "R I GmbH". Die Klägerin wurde beim Beklagten ursprünglich unter der Steuernummer ... (später ...) geführt und durchgängig als Mittelbetrieb eingestuft. Sie gab monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen beim Beklagten ab.
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