I. Die Beteiligten streiten über den Abzug von Betriebsausgaben. In diesem Zusammenhang ist einerseits streitig, ob bei Erlass der angefochtenen Steuerbescheide die maßgeblichen Festsetzungsfristen abgelaufen waren oder ob der Fristablauf durch eine Außenprüfung gehemmt war. Andererseits geht es darum, welche Angaben der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) im Rahmen einer Anfrage nach § 160 der Abgabenordnung (AO 1977) verlangen konnte.
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