Prüfungserweiterung wegen möglicher Steuernachforderungen
FG Hamburg, vom 06.02.2004 - Aktenzeichen III 149/03
DRsp Nr. 2004/16756
Prüfungserweiterung wegen möglicher Steuernachforderungen
Bei sehr schwierigen Sach- und Rechtslagen kann der Prüfungszeitraum auch dann erweitert werden, wenn lediglich die Möglichkeit erheblicher Steuernachforderungen besteht.
Normenkette:
BpO § 4 Abs. 3 Satz 2 ;
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