Prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater, Gegenstandswert
BFH, Beschluss vom 10.04.2003 - Aktenzeichen VII S 9/03
DRsp Nr. 2003/8418
Prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater, Gegenstandswert
Der Gegenstandswert der prüfungsfreien Bestellung als Steuerberater ist dem Streit um das Bestehen einer Prüfung als Steuerberater vergleichbar und beträgt 25.000 EURO.
Die Entscheidung beruht auf §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Nach diesen Vorschriften ist der Gegenstandswert nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften festzusetzen, mithin nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG).
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