BFH - Beschluss vom 10.04.2003
VII S 9/03
Normen:
BRAGO § 7 Abs. 1 § 8 Abs. 1 ; GKG § 13 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1082

Prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater, Gegenstandswert

BFH, Beschluss vom 10.04.2003 - Aktenzeichen VII S 9/03

DRsp Nr. 2003/8418

Prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater, Gegenstandswert

Der Gegenstandswert der prüfungsfreien Bestellung als Steuerberater ist dem Streit um das Bestehen einer Prüfung als Steuerberater vergleichbar und beträgt 25.000 EURO.

Normenkette:

BRAGO § 7 Abs. 1 § 8 Abs. 1 ; GKG § 13 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die Entscheidung beruht auf §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Nach diesen Vorschriften ist der Gegenstandswert nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften festzusetzen, mithin nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG).