Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Prüfungsmaßnahmen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG).
Die Klägerin ist eine Genossenschaft, die unter anderem eine Funk- und Telefonzentrale zur Vermittlung von Fahraufträgen für Personen- und Sachtransporte an ihre Mitglieder betreibt. Ihr angeschlossen sind etwa 160 Taxiunternehmungen mit mehr als 200 Fahrzeugen.
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