BFH - Urteil vom 20.06.2023
VII K 1/22
Normen:
FGO § 134; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; AEUV Art. 267 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2023, 2517

Prüfungsmaßstab hinsichtlich einer angeblichen Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH

BFH, Urteil vom 20.06.2023 - Aktenzeichen VII K 1/22

DRsp Nr. 2023/13460

Prüfungsmaßstab hinsichtlich einer angeblichen Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH

1. NV: Die Auslegung und Anwendung des Art. 267 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch ein letztinstanzliches Gericht verletzen nur dann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind.2. NV: Die Beurteilung, ob die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt, sodass davon abgesehen werden kann, dem Gerichtshof der Europäischen Union eine vor dem nationalen Gericht aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Unionsrechts vorzulegen, obliegt allein dem nationalen Gericht.

Tenor

Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.08.2021 - VII R 4/20 wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 134; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; AEUV Art. 267 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Klägerin, die Kalksteinbrüche und Kalkwerke betreibt, setzt Erdgas zur Herstellung von gefälltem Calciumcarbonat (precipitated calcium carbonate —PCC—) ein.