BFH - Urteil vom 21.01.1992
VIII R 51/88
Normen:
AO (1977) § 163 ;
Fundstellen:
BB 1992, 2067
BFHE 168, 500
BStBl II 1993, 3
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,

Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

BFH, Urteil vom 21.01.1992 - Aktenzeichen VIII R 51/88

DRsp Nr. 1996/11565

Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

»Ein vor Bestandskraft eines Steuerbescheids gestellter Antrag auf Festsetzung einer niedrigeren Steuer nach § 163 AO 1 1977 ist auch dann sachlich zu prüfen, wenn ein Einspruchsverfahren nicht durchgeführt wurde.«

Normenkette:

AO (1977) § 163 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war gemeinsam mit seiner Ehefrau Eigentümer eines bebauten Grundstücks, aus dem er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Wegen einer Wertminderung dieses Grundstücks durch einen in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Flughafen führten die Eheleute einen Zivilprozeß gegen die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Das in diesem Prozeß ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) ... vom ... 1981 sprach ihnen eine Entschädigung wegen eines enteignenden Eingriffs in ihr Eigentum und eines damit verbundenen endgültigen Wertverlustes nebst Zinsen vom 28. Juni 1973 bis 8. / 9. Dezember 1980 zu. Die Zinsen auf die Entschädigung betrugen 47.316 DM und wurden in der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1981 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angegeben.