Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 20.9.2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg.
Sie ist bereits unzulässig, weil die Antragstellerin die Beschwerdefrist nicht eingehalten hat und ihr Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nicht gewährt werden kann.
Die zweiwöchige Beschwerdefrist gemäß §
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