Die Klägerin wendet sich gegen eine Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Klägerin ist ein international tätiges Transportunternehmen mit Sitz in A, Lettland, dessen Muttergesellschaft ihren Sitz in B, Niederlande, hat. Die Klägerin führt nach ihren eigenen Angaben unter anderem kurzfristige Kabotagetätigkeiten und Transitfahrten in Deutschland durch.
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