FG München, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1999/02
PZU: Beweiskraft
BFH, Beschluss vom 16.06.2005 - Aktenzeichen VII B 138/04
DRsp Nr. 2005/14244
PZU: Beweiskraft
1. Die Beweiskraft, die einer PZU nach § 418ZPO zukommt, erstreckt sich auch darauf, dass das zugestellte Schriftstück der in der PZU genannten Person tatsächlich übergeben worden ist.2. Ein Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der PZU bezeugten Tatsachen geführt werden.