I. Beim Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), der von Dezember 1985 bis 31. Dezember 1998 Inhaber eines Einzelhandelsunternehmens war, wurde eine zunächst für die Streitjahre 1993 bis 1996 angeordnete Betriebsprüfung auf die Jahre 1987 bis 1992 sowie 1997 und 1998 erweitert.
Im Anschluss an die Betriebsprüfung setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) mit Bescheiden vom 14. März 2001 die Einkommensteuer sowie mit Bescheiden vom 21. sowie 28. März 2001 und 11. April 2001 die einheitlichen Gewerbesteuermessbeträge für den Prüfungszeitraum fest.
Gegen diese Bescheide wandte sich der Kläger mit seinen Einsprüchen vom 12., 19., 20. und 23. April 2001.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|