Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Streitig sind die Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
...Geschäftsgegenstand der Klägerin ist ... der Erwerb ...von Hausbooten u.a. ... sowie vergleichbaren Investitionsgütern zum Zwecke der Vermietung und/oder Verpachtung. Ihren Gewinn ermittelt die Klägerin durch Einnahmenüberschussrechnung.
...Sie vermietete ...ein ... Hausboot... ...mit ...Wohnfläche zuzüglich Terrassen. Die Wohnung kann beheizt und damit ganzjährig genutzt werden. Das Boot ist im Schiffsregister eingetragen.
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