I.
Streitig war im finanzgerichtlichen Ausgangsverfahren, ob die Zustimmung des zuständigen Finanzamts zur Fortführung einer Lohnsteueraußenprüfung durch das bisher zuständige Finanzamt ein Verwaltungsakt ist.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Steuerberater und betreibt in A, in B und in C selbständige Steuerberaterpraxen. Das Finanzamt B erließ im März 2006 eine Prüfungsanordnung für eine Lohnsteuer-Außenprüfung in der lohnsteuerrechtlichen Betriebsstätte in B. Klage und Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Prüfungsanordnung blieben erfolglos.
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