FG Baden-Württenberg, vom 05.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 55/07
Qualifizierung eines dotierten Nachwuchsförderpreises als Arbeitslohn; Anforderungen an die Betriebsbezogenheit einer Preisverleihung
BFH, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen VI R 39/08
DRsp Nr. 2009/13404
Qualifizierung eines dotierten Nachwuchsförderpreises als Arbeitslohn; Anforderungen an die Betriebsbezogenheit einer Preisverleihung
Der einem Arbeitnehmer von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn, wenn die Preisverleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, sondern wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).