R 11 EStHB2011
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 2013-03-25

R 11 EStHB2011 Vereinnahmung und Verausgabung

R 11 Vereinnahmung und Verausgabung

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

1 Die Vereinnahmung durch einen Bevollmächtigten reicht für die Annahme des Zuflusses beim Stpfl. aus. 2 Daher sind Honorare von Privatpatienten, die ein Arzt durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle einziehen lässt, dem Arzt bereits mit dem Eingang bei dieser Stelle zugeflossen.