R 12.5 EStHB2011
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 2013-03-25

R 12.5 EStHB2011 Zuwendungen

R 12.5 Zuwendungen

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

1Spenden und Mitgliedsbeiträge gehören auch dann zu den Kosten der Lebensführung, wenn sie durch betriebliche Erwägungen mit veranlasst werden. 2Der Stpfl. kann sie nur im Rahmen der §§ 10 b, 34 g EStG abziehen.