R 38.5 LStR2008
FNA: 611-2-1-10
Fassung vom: 10.12.2007
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 10.12.2007

R 38.5 LStR2008 Lohnsteuerabzug durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

LStR2008 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2008 und Lohnsteuer-Hinweise 2010 )

1Die Übertragung der Arbeitgeberpflichten nach § 38 Abs. 3 a Satz 2 ff. EStG auf einen Dritten kann vom Finanzamt auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. 2Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Dritte für den gesamten Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuerabzugspflicht übernimmt.