R 4 d. (15) EStHB2011
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 25.03.2013

R 4 d. (15) EStHB2011 Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011

R 4 d. (15)

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

(15) 1Bei der Berechnung der Zuwendungen können neben den Arbeitnehmern auch Personen berücksichtigt werden, die nicht Arbeitnehmer sind, z. B. Handelsvertreter, wenn ihnen nach der Satzung der Unterstützungskasse Leistungen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Trägerunternehmen zugesagt worden sind (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Betriebsrentengesetz). 2Die Provisionszahlungen oder sonstigen Entgelte an diese Personen sind zur Lohn- und Gehaltssumme i. S. d. § 4 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu rechnen.