R 49 VStR 1995

Fassung vom: 17.01.1995
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 17.01.1995

R 49 VStR 1995 Maßgebende Werte für Betriebsgrundstücke

R 49 Maßgebende Werte für Betriebsgrundstücke

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, die nicht im Beitrittsgebiet belegen sind, werden mit 140 v.H. der maßgebenden Einheitswerte angesetzt (§ 121a BewG). Betriebsgrundstücke im Zustand der Bebauung werden ebenfalls mit 140 v.H.der besonderen Einheitswerte (§ 91 Abs. 2 BewG) angesetzt. Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG sind mit den maßgebenden Einheitswerten ohne Zuschlag anzusetzen.