Fassung vom: 21.12.1998
Außerkraft mit dem: 2008-12-31
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 1998-12-21

R 81 GewStR 1998 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

R 81 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

GewStR 1998 ( Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 )

§ 34 Abs. 3 GewStG ist nicht anzuwenden, wenn sich für die Gemeinde der Geschäftsleitung ein negativer Zerlegungsanteil ergeben würde.