R B 103.3 ErbStR2011
FNA: 611-8-2-2-11
Fassung vom: 19.12.2011
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456 vom 26.10.2017

R B 103.3 ErbStR2011 Schulden im Zusammenhang mit Grundstücken

R B 103.3 Schulden im Zusammenhang mit Grundstücken

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Schulden, die mit einem Betriebsgrundstück (>R B 99) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind abzuziehen, soweit sie bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.